Oer-Erkenschwick. Am 29. März 2017 hat der Koalitionsausschuss des Bundes beschlossen, dass unter Ziffer 7 »Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge«, in den Regelungen zur geplanten Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ein Passus eingefügt wird, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einräumt.
Im Einklang mit den Fachorganisationen, den Bundesfachverbänden für Erziehungshilfen BVkE, IGfH und EREV, bitten wir die Abgeordneten des Bundestages darum, ein Augenmerk darauf zu legen, dass diese geplante Öffnungsklausel das einheitliche Kinder- und Jugendhilferecht nicht untergräbt und zu einer Jugendhilfe der zweiten Klasse für junge Geflüchtete führt. Solche Regelungen dürfen es nicht den Kommunen und Jugendämtern unmöglich machen, bedarfsgerecht im Einzelfall zu entscheiden und für alle jungen Menschen in Deutschland Hilfe zu leisten. Auch fürchten wir Ausstrahlungseffekte für die Hilfen für junge Volljährige, deren Einheitlichkeit gerade jüngst der letzte Kinder- und Jugendbericht als zentral für die Weiterentwicklung einer stützenden Infrastruktur für junge Menschen in Deutschland gekennzeichnet hat.