Reform oder Rolle rückwärts

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Reform oder Rol­le rück­wärts — die Reform des Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­set­zes ist erst ein­mal auf Eis gelegt. Doch die Dis­kus­sio­nen in der Fach­welt gehen wei­ter. Ein Arbeits­ent­wurf für das neue Gesetz zeigt die mög­li­che Rich­tung an. Für den Lai­en hört es sich gut an: Künf­tig soll das Recht auf Hil­fe dem Kind und nicht mehr den Eltern zuer­kannt wer­den. Doch vor allem die­ser Pas­sus in einem Arbeits­pa­pier zur Reform des Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­set­zes (KJHG) lös­te einen Auf­schrei in der Fach­welt aus. “Eine Rol­le rück­wärts”, befürch­tet Prof. Dr. Dr. Rein­hard Wies­ner. Hart ins Gericht ging er mit den bekannt gewor­de­nen Reform­an­sät­zen auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung der Arbeits­ge­mein­schaft Erzie­hungs­hil­fen (AGE) im Diö­ze­san-Cari­tas­ver­band Müns­ter. Klei­ne Ände­run­gen las­sen die Fach­leu­te auf­hor­chen. Wenn das Recht auf Hil­fe nicht mehr bei den Eltern lie­ge, son­dern beim Kind, könn­ten die Jugend­äm­ter künf­tig umfas­sen­de Hil­fen für die Fami­lie abweh­ren, befürch­tet Wies­ner: “Der Anspruch wird aus­ge­höhlt.” Über­haupt kom­me das Wort “Hil­fe” nicht ein­mal mehr vor.

Ver­such, Kos­ten zu senken

Statt­des­sen sei von Steue­rung die Rede, und da soll­ten die Jugend­äm­ter gestärkt wer­den, so Wies­ner. Deren Rol­le sei aber auch heu­te schon nicht schwach. Vor allem gehe es dar­um, Kos­ten zu spa­ren. Ent­spre­chend soll­ten künf­tig Grup­pen- und infra­struk­tu­rel­le Ange­bo­te Vor­rang vor Ein­zel­fall­hil­fen haben. Wies­ner bezwei­fel­te aber, dass eine Fami­lie mit Erzie­hungs­pro­ble­men und viel­leicht auch Schul­den dies vor ande­ren aus­brei­ten wer­de. „Sozi­al­raum­ori­en­tie­rung wird hier als All­zweck­waf­fe gese­hen”, kri­ti­sier­te Wies­ner. Die Mög­lich­kei­ten sozi­al­räum­li­cher Ange­bo­te wür­den aber über­schätzt. Als zusätz­li­che Unter­stüt­zung könn­ten sie hilf­reich sein.

Es gebe vie­le wei­te­re Kri­tik­punk­te, aber letzt­lich stel­le sich die Fra­ge der Ver­tei­lung: “Wenn wir sagen, kein Geld zu haben, ist das beschä­mend”, sag­te Wies­ner: “Erzie­hung wird in unse­rer Gesell­schaft nicht ernst genug genom­men.” Der Aus­gangs­punkt aller Über­le­gun­gen müs­se doch die “Ver­ant­wor­tung für die künf­ti­ge Gene­ra­ti­on” sein. Dass die Kos­ten für die Kin­der- und Jugend­hil­fe stark gestie­gen sei­en, lie­ge in ers­ter Linie an den geän­der­ten Lebens­la­gen der Fami­li­en, die einen höhe­ren Hil­fe­be­darf bedingten.

Wies­ner war sich mit den AGE-Dele­gier­ten einig, dass das 1991 nach zehn­jäh­ri­ger Dis­kus­si­on in Kraft getre­te­ne Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz (KJHG) nach wie vor ein »moder­nes Sozi­al­leis­tungs­ge­setz« ist. 40-mal sei es inzwi­schen in ein­zel­nen Punk­ten ange­passt wor­den. Eine behut­sa­me Wei­ter­ent­wick­lung in ein­zel­nen Punk­ten wäre für Wies­ner wei­ter­hin der rich­ti­ge Weg.

Zu begrü­ßen sei die Absicht, die Hil­fen für behin­der­te Kin­der und Jugend­li­che auf­zu­neh­men und damit Hil­fen aus einer Hand zu ermög­li­chen. Hier habe die Bun­des­re­gie­rung erkannt, dass es Zeit für einen brei­ten Dis­kus­si­ons­pro­zess zwi­schen Jugend- und Behin­der­ten­hil­fe brau­che, und bereits fünf Jah­re ein­ge­plant. Die gro­ße Reform, so AGE-Geschäfts­füh­re­rin Bar­ba­ra Kick-Förs­ter, sei aller­dings erst ein­mal abge­sagt, jetzt sol­le es nur eine klei­ne­re geben. Zu befürch­ten sei aller­dings, dass der Spar­wil­le dafür die Richt­schnur bleibe.

 


 

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