Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Das Gesetz ermöglicht es Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden, Missstände und Gesetzesverstöße über Meldestellen zu melden. Dabei sollen die Hinweisgeber vor Repressalien wie Benachteiligung, Kündigung oder Mobbing geschützt werden.
Meldeberechtigte sind
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwillige
- externe Auftragnehmer und Lieferanten
- Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befinden
Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, die vom Caritasverband für die Diözese Münster e.V. betrieben wird. Nur die dortigen Meldestellenbeauftragten haben Zugriff auf die Meldungen und erfahren — sofern die Meldung nicht anonym erfolgt – die Kontaktdaten der Hinweisgeber. Die Meldestellenbeauftragten werden allen Hinweisen vertraulich nachgehen.
Die Meldestelle ist unter folgender Adresse erreichbar:
https://junikum.interne-meldestelle.de/
Wir freuen uns, Ihnen und euch diese vertrauliche Möglichkeit zur Meldung von Missständen, Rechts- und Regelverstößen anbieten zu können.
Weitere Einzelheiten über Ihre/ eure Rechte und unsere Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz sind auch in den FAQ zusammengefasst.