JuMeGa® ist ein Jugendhilfe-Angebot gemäß § 27 und § 33 SGB VIII.
Das junikum gehört dem deutschlandweiten Anbieterverbund an und hat sich den Qualitätsstandards verpflichtet. Daher sind wir berechtigt den geschützten Titel JuMeGa® zu führen.
JuMeGa® richtet sich an junge Menschen, die in ihren bisherigen Bezugssystemen gescheitert sind und die ihre bisherigen Lebenszusammenhänge verlassen müssen.
Die Normalität einer Gastfamilie kann den geeigneten Rahmen bieten, Beziehung einzugehen, sich zu stabilisieren und emotional nachzureifen.
Durch intensive Begleitung und Beratung unterstützen wir die Gastfamilien in ihrem Engagement.
Unser Fachdienst hält den Kontakt zur Herkunftsfamilie und vermitteln ggf. bei Konflikten.
Wir versuchen einen vertrauensvollen Kontakt zu den leiblichen Eltern aufzubauen und sie in ihrer Funktion als “erste” Eltern zu würdigen.
Regelmäßige Besuche der Kinder bei den leiblichen Eltern sind nicht vorgesehen.
Die Fachberater*innen sind im Sinne eines Case-Managements für den gesamten Ablauf der Maßnahme zuständig — von der Akquise der Gastfamilien über die Vermittlung der jungen Menschen, der Begleitung während der Maßnahme bis zum Abschied aus der Gastfamilie.
Sie machen regelmäßige Hausbesuche und unterstützen dabei sowohl den jungen Menschen, als auch die Gastfamilie.
Wir begleiten alle Beteiligten — vor allem auch in Krisenzeiten -, helfen bei der organisatorischen Abwicklung und wirken bei der Hilfeplanung mit.
Bei Bedarf vermitteln wir fachärztliche und therapeutische Begleitung und organisieren Entlastungsmöglichkeiten für den jungen Menschen in Krisenzeiten.
JuMeGa® wurde vor mehr als 25 Jahren in Ravenburg entwickelt und hat sich als tragfähiges Konzept erwiesen, das auch wissenschaftlich evaluiert wurde.
Im Anbieterverbund von mehr als 20 Trägern wird JuMeGa® in vielen Regionen Deutschlands zu einer passgenauen Ergänzung bisheriger Jugendhilfeangebote.
Wir verpflichten uns unter anderem zu folgenden Qualitätsstandards:
- Beratungsschlüssel 1:8
- 24-Stunden-Erreichbarkeit einer Ansprechperson für die Gastfamilie
- Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Aktive Beteiligung an der Hilfeplanung
- Coaching/ Supervision für die Fachberater*innen
- kontinuierliche Falldokumentation
- tarifliche Bezahlung der Fachberater*innen
- Vernetzung auf Regional- und Bundesebene
junge Menschen (männlich, weiblich, divers)
- in der Regel ab 12 Jahren bis zur Volljährigkeit, bei Bedarf und Bereitschaft aller Beteiligten auch darüber hinaus
- die mit komplexen Strukturen und sozialen Anforderungen einer Wohngruppe der Jugendhilfe überfordert sind
- die ggf. von seelischer Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind
Das Jugendamt zahlt der Gastfamilie (§ 33 SGB VIII)
- die Sachkosten für den Lebensunterhalt des jungen Menschen
- die Leistungen für das Engagement der aufnehmenden Gastfamilie (4‑facher Betreuungssatz der gültigen Sätze für Vollzeitpflege)
Das Jugendamt zahlt für den JuMeGa®- Fachdienst für die Beratung (§ 27 SGB VIII)
- eine monatliche Pauschale für Personal- und Sachkosten des Fachdienstes
Das Gesamtentgelt liegt in der Regel unterhalb des Satzes für eine Unterbringung in einem Regelangebot der stationären Jugendhilfe.