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Wenn ein Kind/Jugendlicher in einer Wohngruppe über Tag und Nacht untergebracht werden, gibt es viele Fragen. Einige Informationen haben wir in unserer Broschüre »Informationen für Eltern und Familien von A bis Z« zusammengetragen. Schauen Sie in unserem Download-Bereich.
Mit Beginn einer Hilfe werden mit dem Jugendamt, den Eltern und dem Kind/ Jugendlichen Ziele vereinbart, die erreicht werden sollen. Diese Ziele werden regelmäßig (in der Regel alle sechs Monate) überprüft und ergänzt. Die Erfahrungen, Wünsche und Ziele aller Beteiligten werden dabei berücksichtigt. Im Rahmen der Hilfeplanung wird ebenso der Zeitpunkt der Beendigung der Unterbringung vereinbart. Eine Unterbringung kann wenige Monate oder auch einige Jahre dauern. Das hängt ganz von der individuellen Situation ab und wie es der Familie gelingt, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Unsere Wohngruppen sind geschützte Lebensorte für Kinder und Jugendliche, die aus Konflikt- oder Vernachlässigungssituationen zu uns kommen. Daher gehen wir mit Besuchsanfragen von Außenstehenden sehr zögerlich um. Wenn jedoch geklärt ist, dass ein ernsthaftes Interesse an einer Hilfe im junikum besteht und wir die Möglichkeit haben, diese Hilfe zu leisten, dann kann auch ein Besuch in einer Wohngruppe vereinbart werden. Vorher möchten wir jedoch die dort lebenden Kinder und Jugendlichen auf den Besuch vorbereiten. LehrerInnen oder ErzieherInnen aus Kindergärten haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Schüler oder Kindergartenkinder nach vorheriger Absprache in der junit zu besuchen und deren Lebensumfeld kennenzulernen.
Das junikum rechnet die entstehenden Kosten mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ab. Das Jugendamt prüft dann, ob oder in welchem Umfang Eltern zu den Kosten herangezogen werden. Die Heranziehung zu den Kosten orientiert sich an den Einkünften und ist gesetzlich geregelt. Bei einer stationären Unterbringung müssen die Eltern auf jeden Fall das Kindergeld abtreten. Bei ambulanten Hilfen werden Eltern nicht zu den Kosten herangezogen.
Auch wenn Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt im junikum haben wird, bleiben Sie für uns die wichtigsten Ansprechpartner. Neben den alltäglichen Belangen sprechen wir mit Ihnen die Wahrnehmung von Arztbesuchen und Schulgesprächen ab – sollen unsere Mitarbeitende die Termine allein wahrnehmen oder möchten Sie diese auf jeden Fall begleiten? Grundlegende Entscheidungen wie Impfungen, Operationen, Piercings und Tattoos, die Anmeldung an Schule und Kindergarten etc. dürfen nach wie vor nur die Sorgeberechtigten treffen.
In den Hilfeplangesprächen wird vereinbart, wie Besuche organisiert und gestaltet werden. Maßgeblich ist dabei die Fragestellung, was für das Kind und die Eltern in der jeweiligen Situation gerade hilfreich und förderlich ist, wieviel Nähe oder Abstand sinnvoll sind. Grundsätzlich sind Besuche der Eltern in der Wohngruppe (junit) genauso möglich wie Besuche des Kindes/ Jugendlichen in der Familie. Der Umfang reicht von Besuchen über einige Stunden bis hin zu Besuchen mit ein oder zwei Übernachtungen, von wöchentlich bis monatlich. Auch Telefonate zwischen der Familie und dem Kind/ Jugendlichen sind möglich. Um den Ablauf der junit nicht zu unterbrechen, werden hierfür oft Zeiträume vereinbart, in denen Telefonate stattfinden können. Wir können an allen Standorten auch Übernachtungsmöglichkeiten für Eltern bei uns vor Ort anbieten. Wenn ein besonderer Schutzbedarf für die Kinder besteht, können Besuchskontakte im junikum auch durch pädagogische Mitarbeitende begleitet werden.
Jedes Kind hat Anspruch auf Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes ist nach Alter gestaffelt und wird vom Landesjugendamt festgelegt. Über die genaue Höhe des Taschengeldes geben wir Ihnen gerne Auskunft. Das junikum erhält das Taschengeld vom Jugendamt und wir zahlen dies an die Kinder und Jugendlichen aus. Vorab wird vereinbart, in welchem Rhythmus das Geld ausgezahlt werden soll und ob ein Teil des Geldes angespart werden soll. Taschengeld steht den Kindern und Jugendlichen zur freien Verfügung. Dies bedeutet, sie dürfen selbst entscheiden, wann, in welchem Umfang und wofür sie dieses Geld ausgeben wollen. Taschengeld darf Kindern und Jugendlichen daher nicht vorenthalten werden.
Uns ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen soziale Kontakte in ihrem Umfeld aufbauen und diese auch pflegen. Dazu kann die Mitgliedschaft in einem Verein ebenso gehören wie das Treffen mit (Schul-)Freunden. Kinder und Jugendliche dürfen sich mit Freunden verabreden und diese auch in die Wohngruppe einladen. Nach Absprache ist auch eine Übernachtung in der Wohngruppe oder bei Freunden möglich. Übernachtungsbesuche werden grundsätzlich mit den Sorgeberechtigten abgesprochen.
In der junit ist für jedes Kind/ für jede Familie ein Bezugspädagoge Haupt-Ansprechperson. Mit dem Bezugspädagogen tauschen Sie sich regelmäßig über die Situation in der junit, der Schule oder der Familie aus. Der Bezugspädagoge nimmt an Hilfeplangesprächen teil und begleitet wichtige Termine, sodass er über alle Angelegenheiten informiert ist. Wenn der Bezugspädagoge außer Dienst ist oder Urlaub hat, können Sie auch alle anderen Mitarbeitenden der Gruppe ansprechen, die im Wesentlichen informiert sind oder sich entsprechende Informationen beschaffen können. Wenn Sie oder Ihr Kind Fragen oder Kritik an der Zusammenarbeit mit dem Bezugspädagogen haben, sprechen Sie dies bitte an. Dann können wir gemeinsam nach Lösungen suchen.
In den junits arbeiten die pädagogischen Mitarbeitenden im Mehrschicht-System. Da die Dienste zwischen den Mitarbeitenden wechseln, sind in der Regel nur ein bis zwei Mitarbeitende im Dienst. Die junits sind morgens bis 8:30 Uhr bzw. ab 11:30 Uhr besetzt, wobei KollegInnen dann mitunter auch terminlich gebunden sind. Da es darüber hinaus Unterschiede in der Dienstplangestaltung bei denen einzelnen junits, insbesondere den Intensivwohngruppen und den Jugendwohngruppen gibt, informieren Sie sich über die genauen Ansprechzeiten bitte bei den Mitarbeitenden. Vormittags sind die Mitarbeitenden der Hauswirtschaft in der junit erreichbar, bei denen Sie Nachrichten hinterlassen können.
Wenn Sie mit unserer Arbeit unzufrieden sind und sich darüber geärgert haben oder sich von Mitarbeitenden unserer Einrichtung ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht darauf aufmerksam zu machen. Ihre Kritik nehmen wir ernst und wollen gerne Abhilfe schaffen bzw. gemeinsam nach Lösungen suchen. Sie haben die Möglichkeit, die Mitarbeitenden direkt anzusprechen, sich mittels des Beschwerdeformulars schriftlich zu äußern, sich an die Leitung zu wenden oder sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu melden.
Die Kinder/ Jugendlichen bewohnen Einzel- oder Doppelzimmer, die komplett möbliert sind. Darüber hinaus können die Kinder/ Jugendliche ihr Zimmer nach individuellen Wünchen mitgestalten. Musikanlagen, Handys, Computer etc. können mitgebracht werden. Für die Nutzung der Geräte gibt es jedoch Regeln, damit es ein gutes Zusammenleben gibt. In vielen junits richten wir derzeit einen Internetanschluss für die Kinder und Jugendlichen ein.
Allen Familien/ Eltern, deren Kind in einer junit untergebracht ist, bieten wir die Möglichkeit, Familienberatung in Anspruch zu nehmen. Dies ist kein MUSS, sondern ein Angebot, dass die Erreichung der Ziele unterstützen soll. Die beratenden Mitarbeitenden haben spezielle Beraterausbildungen. An der Beratung nehmen – je nach Auftrag in der Hilfeplanung und aktueller Situation – die Eltern bzw. deren Partner, gemeinsam oder alleine, mit oder ohne Kinder und Geschwisterkinder teil. Dies wird zu Beginn der Beratung miteinander vereinbart und kann auch im Laufe der Beratung nach Bedarf verändert werden. Oftmals ist die Familienberatung hilfreich, um die Familie in der Lösung ihrer aktuell belastenden Situation unterstützen können. Manchmal zeigt sich aber auch, dass andere Themen im Vordergrund stehen und die Beratung noch nicht angebracht ist.
Abhängig vom Alter und der persönlichen Reife der Kinder und Jugendlichen sind auch die Freizeiten geregelt. Die jüngeren Kinder verbringen ihre Freizeit z.B. im Garten der junit, auf dem Spielplatz oder erledigen Besorgungen. Je nach Alter mit Begleitung eines Mitarbeitenden, in kleineren Gruppen oder alleine. Die älteren Kinder und Jugendlichen verbringen ihre Freizeiten oft mit Freunden in der junit oder außerhalb. Da die Zeiten, die alle gemeinsam miteinander verbringen, sehr gering sind, legen wir großen Wert auf das gemeinsame Abendessen mit allen. Die älteren Kinder dürfen sich auch an bestimmten Tagen vom Abendessen abmelden oder nach dem Abendessen noch einmal nach draußen. Für die Jugendlichen endet die Ausgangszeit spätestens mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Da innerhalb der Woche oft viele Termine anstehen, nutzen die junits oft die Wochenenden für eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Dies kann ein Kinobesuch, gemeinsame Shoppen, Schwimmen, eine Fahrradtour u.v.m. sein. Hier orientieren wir uns auch an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.